Augsburger Religionsfriede
- Augsburger Religionsfriede
Augsburger Religionsfriede,
am 25. 9. 1555 nach Verhandlungen zwischen König
Ferdinand I. und den Reichsständen auf dem Augsburger
Reichstag als Reichsgesetz für das
Heilige Römische Reich verkündet. Den Anhängern des Augsburg. Bekenntnisses wurden der Friede und der gegenwärtige Besitzstand gesichert. Den weltlichen Reichsständen wurde die
Religionsfreiheit gestattet; sie entschieden zugleich für die Untertanen, denen das Recht auf
Auswanderung eingeräumt wurde (
Cuius regio, eius religio).
Geistliche Fürsten verloren jedoch beim Glaubenswechsel ihre Würde (
Reservatum ecclesiasticum). Die Reformierten erhielten erst im
Westfälischen Frieden 1648 die
Gleichberechtigung mit den Katholiken und Lutheranern, doch wird der Augsburger
Religionsfriede im Allgemeinen als
Abschluss des Reformationszeitalters in
Deutschland betrachtet.
Der A. R., krit. Ausg. v.
K. Brandi (
21927);
H. Bornkamm: Das Jh. der Reformation (
21966);
Das Reichstagsprotokoll des Kaiserl. Kommissars Felix
Hornung vom Augsburger Reichstag 1555, hg. v.
L. Lutz u.
A. Kohler (Wien 1971).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Universal-Lexikon.
2012.
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